Sie möchten Ihr Kind bei der Kriegsdienstverweigerung unterstützen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.
Ja, wenn er 18 ist und männlich. Das Nicht-Ausfüllen ist eine Ordnungswidrigkeit. Aber: Er sollte den Fragebogen korrekt ausfüllen (kein Interesse signalisieren) – das ist legal und wichtig für eine spätere Kriegsdienstverweigerung.
Nein, die Gewissensentscheidung muss persönlich sein. Sie können unterstützen, aber der Antrag und die Begründung müssen von Ihrem Kind selbst kommen. „Meine Eltern wollen das so" ist ein Ablehnungsgrund.
Auch nach einer Einberufung kann noch ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt werden. Präventiv handeln ist besser!
Falls die Wehrpflicht wieder scharfgeschaltet wird, könnte aber ein ziviler Ersatzdienst (Pflege, soziale Aufgaben usw.) verpflichtend werden.